- feindlich
- feindlich gesinnt (gegen); feindselig
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feind|lich ['fai̮ntlɪç] <Adj.>:1. von Hass und Feindschaft geprägt:eine feindliche Haltung einnehmen; eine feindliche Atmosphäre; feindliche Blicke; jmdm. feindlich gesinnt sein.2. zum Feind (2), zum militärischen Gegner gehörend, von ihm ausgehend:feindliche Stellungen, Truppen; ein feindlicher Angriff.3. von entschiedener Ablehnung, Gegnerschaft zeugend:einer Sache feindlich gegenüberstehen.Syn.: ablehnend.* * *
feind|lich 〈Adj.〉1. in der Art eines Feindes od. von Feinden, als Feind(e), gegnerisch2. böse gesinnt● das \feindliche Heer, ich kenne seine \feindliche Einstellung gegen mich; sie standen sich \feindlich gegenüber, er ist mir \feindlich gesinnt* * *
feind|lich <Adj.> [mhd. vī(e)ntlich, ahd. fīantlīh]:1.a) auf persönliche Feindschaft zurückgehend, von Feindschaft gekennzeichnet:eine -e Haltung [gegen jmdn./jmdm. gegenüber] einnehmen;-e Blicke;b) in Feindschaft mit jmdm. lebend, verfeindet:zwei -e Brüder.-e Stellungen;das Abhören -er Sender.einer Sache f. gegenüberstehen.* * *
feind|lich <Adj.> [mhd. vī(e)ntlich, ahd. fīantlīh]: 1. a) persönlicher Feindschaft entspringend, von Feindschaft gekennzeichnet: eine -e Haltung [gegen jmdn./jmdm. gegenüber] einnehmen; eine -e Atmosphäre; -e Blicke, Äußerungen; „Was hast du drinnen getan?“ fragt sie f. (Remarque, Obelisk 229); b) in Feindschaft mit jmdm. lebend, verfeindet: zwei -e Brüder. 2. zum ↑Feind (2), zum militärischen Gegner gehörend, von ihm ausgehend: -e Stellungen; das Abhören -er Sender; ein -er Angriff, Zerstörer; ... würde die Rote Armee vordringen und den Angreifer auf -em Boden zerschmettern (Leonhard, Revolution 90); Ü Cromme hatte Deutschlands erste »feindliche (gegen den Willen der Unternehmensführung [z. B. durch Erwerb der Aktienmehrheit] durchgeführte) Übernahme« in Szene gesetzt (Woche 28. 3. 97, 3); Der Versuch des Krupp-Hoesch-Konzerns den Konkurrenten Thyssen f. zu übernehmen und dann entsprechend auszuschlachten wird von der Deutschen Bank ja heute noch verteidigt (Woche 11. 4. 97, 7). 3. einem ↑Feind (3) entsprechend: einer Sache f. gegenüberstehen; Das Grundgesetz aber sei f. eingestellt gegenüber einer Auflösung des Bundestags (NZZ 27. 1. 83, 3).
Universal-Lexikon. 2012.